Reparatur- und Wartungsrichtlinie Lautenbach Landtechnik GmbH & Co. KG

Als Fachhändler für Landmaschinen und landwirtschaftliche Technik wissen wir, dass ausgefallene oder schlecht gewartete Maschinen im landwirtschaftlichen Betrieb erhebliche Folgen haben können. Wir stehen unseren Kunden daher nicht nur beim Kauf, sondern auch langfristig mit kompetenter Unterstützung zur Seite – bei Reparaturen, Wartungsfragen und der Beschaffung von Ersatzteilen.

1. Reparaturservice

a) Erstdiagnose

Bei technischen Problemen empfehlen wir, uns zunächst für eine Ferndiagnose zu kontaktieren. Viele Störungen lassen sich so schnell eingrenzen, ohne dass eine Einsendung der Maschine erforderlich ist.

Bitte halten Sie folgende Angaben bereit:

  • Bestellnummer oder Rechnungsnummer
  • Genaue Fehlerbeschreibung (Zeitpunkt, Bedingungen, Fehlermeldungen)
  • Foto- oder Videodokumentation, sofern möglich

Erreichbarkeit:

b) Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Lieferdatum gemäß §§ 434 ff. BGB. Bei einem innerhalb dieser Frist auftretenden Sachmangel haben Sie Anspruch auf Nacherfüllung – d. h. vorrangig auf Reparatur oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unverhältnismäßig, können Sie Minderung oder Rücktritt vom Vertrag geltend machen.

Für die ersten 12 Monate ab Lieferung gilt die gesetzliche Beweislastumkehr (§ 477 BGB): Es wird vermutet, dass ein festgestellter Mangel bereits bei Lieferung vorhanden war. Ab dem 13. Monat obliegt der Nachweis dem Käufer.

Reparaturen, die unter die Gewährleistung fallen, sind für Sie kostenlos. Rücksendekosten werden in diesen Fällen von uns übernommen.

c) Reparatur außerhalb der Gewährleistung

Liegt kein Gewährleistungsfall vor (z. B. bei Verschleißschäden, unsachgemäßer Verwendung oder Unfallschäden), erhalten Sie vor jeder Maßnahme ein verbindliches Kostenangebot. Die Reparatur wird erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung durchgeführt. Transport- und Bearbeitungskosten werden in diesem Fall dem Kunden in Rechnung gestellt.

2. Wartung und Inspektion

Regelmäßige Wartung verlängert die Lebensdauer Ihrer Maschinen erheblich und beugt kostspieligen Ausfällen vor. Wir empfehlen, die Wartungsintervalle der jeweiligen Herstellerdokumentation zu beachten.

Präventive Wartungsleistungen:

  • Sicherheitsinspektion: Überprüfung sicherheitsrelevanter Bauteile, Verschleißkontrolle, Austausch defekter Teile.
  • Schmierung und Reinigung: Reinigung beweglicher Komponenten, Auftragen geeigneter Schmierstoffe gemäß Herstellervorgabe.
  • Funktionsprüfung: Überprüfung der Gesamtfunktion und aller Steuerungssysteme.

Wartungsanfragen richten Sie bitte an kontakt@lautenbach-landmaschinen.com oder rufen Sie uns an. Wir teilen Ihnen dann das weitere Vorgehen und ggf. Versandinstruktionen mit.

3. Ablauf von Reparatur und Wartung

a) Einsendung

Nach Eingang Ihrer Serviceanfrage und Klärung des weiteren Vorgehens erhalten Sie von uns vollständige Versandinstruktionen sowie die zutreffende Einsende-Adresse. Bitte senden Sie keine Produkte unangekündigt ein.

b) Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5 bis 10 Werktage nach Eingang des Produkts, abhängig von der Art des Problems und der Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Wir informieren Sie aktiv über den Fortschritt und benachrichtigen Sie, sobald das Produkt versandbereit ist.

c) Kostenregelung

SituationReparaturkostenTransportkosten
GewährleistungsfallKostenlosVon uns übernommen
Außerhalb der GewährleistungLaut KostenvoranschlagVom Kunden getragen
Präventive WartungLaut AngebotVom Kunden getragen

4. Ersatzteile

a) Bestellung

Originalersatzteile können direkt über unseren Kundenservice angefragt werden. Wir beraten Sie bei der Auswahl des richtigen Teils für Ihr Gerät und Ihren Einsatzbereich.

b) Gewährleistung auf Ersatzteile

Für Ersatzteile gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Lieferdatum (§ 438 BGB), soweit es sich um Sachmängel handelt. Die Gewährleistung deckt Material- und Herstellungsfehler ab, nicht jedoch Verschleiß durch bestimmungsgemäßen Gebrauch.

5. Produkthaftung

Für Schäden, die durch einen nachgewiesenen Produktfehler entstehen, haften wir im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG). Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch, eigenmächtige Umbauten oder fehlende Wartung zurückzuführen sind, sind hiervon ausgeschlossen.

6. Kontakt

  • Telefon: +49 3331 45509
  • E-Mail: kontakt@lautenbach-landmaschinen.com
  • Adresse: Germershäuser Straße 1, 37434 Rollshausen, Deutschland
  • Erreichbarkeit: Montag – Freitag, 8:30 – 18:00 Uhr